Fortbildung für Trainer von BKF-Schulungen
nach dem BKrFQG
Ausbilder und Ausbilderinnen, die Fahrerinnen und Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schulen, müssen ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren. Mit der Änderung des BKrFQG vom 13.12.2016 wurde die Fortbildungspflicht klar definiert. Die Aktualisierung umfasst eine mindestens dreitägige Fortbildung, die alle Gebiete erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren.
Inhalte Die Lehrinhalte sind durch folgende Fachbereiche vorgegeben: Technische Fragestellungen, wirtschaftliches Fahren, gesetzliche Vorschriften, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik und der Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen. Innerhalb dieser Bereiche ist die Themenwahl jedoch frei.
Inhalte
Die Lehrinhalte sind durch folgende Fachbereiche vorgegeben: Technische Fragestellungen, wirtschaftliches Fahren, gesetzliche Vorschriften, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik und der Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen. Innerhalb dieser Bereiche ist die Themenwahl jedoch frei.